
Landesverband Hessen e.V. des Deutschen Journalisten-Verbandes
Mitgliedschaft und Presseausweis für hauptberufliche Journalisten
29.04.2005 WIESBADEN. Immer wieder gibt es Anfragen an die Wiesbadener Geschäftsstelle, unter welchen Voraussetzungen eine Mitgliedschaft im DJV Hessen und die Ausstellung des einzigen offiziellen Presseausweises möglich ist. Dabei ist zunächst klar, dass sich der Verband über jeden Antrag auf eine neue Mitgliedschaft freut.
Nach den Worten von Geschäftsführer Achim Wolff ist allerdings "eindeutig und zweifelsfrei" nachzuweisen, dass eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit ausgeübt wird. "Davon können wir keine Ausnahme machen. Entsprechendes Material muss vorgelegt werden" erklärte Wolff.
Hauptberuflich bedeute, dass die Einkünfte aus der journalistischen Tätigkeit an und für sich ausreichend sein müssen, den Lebensunterhalt zu sichern. Sollten neben der journalistischen Tätigkeit andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt werden, die nicht dem journalistischen Bereich zuzuordnen seien, müsse dargelegt werden, dass die Einkünfte aus journalistischer Tätigkeit den weitaus überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte ausmachen. Entsprechendes gelte für den zeitlichen Umfang der journalistischen Tätigkeit.
Grundsätzlich kann es sich bei der journalistischen Tätigkeit um eine solche an einem Periodika im Sinne der Landespressegesetze handeln, der Gesetze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des privatrechtlich organisierten oder Tätigkeiten im Sinne des sog. Mediendienste-Staatsvertrag (Internetzeitungen etc.).
Sollte es Fragen geben, so ist der DJV Hessen gerne zur Auskunft bereit. "In einem Gespräch läßt sich vorab vieles klären" meinte Wolff abschließend. +++