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Zeitungen: Bald faire Freien-Honorare?
17.12.2009 BERLIN. Die Verhandlungen über angemessene Honorare für freie Journalisten an Tageszeitungen sind beendet. Die Argumente sind ausgetauscht. Gremien der Verleger und der Journalistenorganisationen werden im Januar über den Abschluss entscheiden. Ab dem 1. Februar sollen die neuen gemeinsamen Vergütungsregeln gelten. Allerdings mit einem erheblichen Wermutstropfen: Über die Angemessenheit von Fotohonoraren wurde noch kein Konsens erzielt. Nach einer Karenzzeit soll Anfang 2011 über die Höhe angemessener Fotohonorare weiter verhandelt werden.
DJV-Verhandlungsführer Benno H. Pöppelmann, Justiziar des DJV-Bundesverbandes, meint dazu: „Jetzt kommt es darauf an, dass das Verhandlungsergebnis auch bei den zuständigen Verbandsgremien beider Seiten Zustimmung findet. Für verfrühten Optimismus ist kein Platz. Dazu waren die Auseinandersetzungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zu lang und zu schwierig.“ Die Verhandlungen zwischen den Journalistenorganisationen DJV sowie dju in ver.di und dem BDZV hatten 2003 begonnen. In über 40 Verhandlungsrunden wurde über faire Vertragsbedingungen und Honorare diskutiert.
Der Text der gemeinsamen Vergütungsregeln und die genauen Tabellenwerte im Bereich Wort werden Anfang Januar auf der Homepage des DJV veröffentlicht, wenn die Redaktion der Textfassung und der Tabellenwerte stattgefunden hat. Soviel steht aber schon fest: Die Zeilenhonorare werden nicht ganz das Niveau des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen erreichen, sondern zwischen zehn und fünfzehn Prozent darunter liegen. Da von diesen „12-a-Honoraren“ bisher aber nur eine kleine Minderheit von Freien bei Tageszeitungen profitiert hat und die tatsächlichen Texthonorare pro Zeile häufig deutlich unter diesem Niveau liegen, ist das gleichwohl eine Verbesserung für die meisten freien Journalisten, die für Tageszeitungen arbeiten.
Bei Mehrfachnutzungen innerhalb von Zeitungen wird es ebenfalls eine klare Regelung geben. Ab einer Auflage von 300.000 Exemplaren wird es bei redaktioneller Zusammenarbeit oder Zulieferung außerhalb von Mantellieferungen und Redaktionsgemeinschaften Honoraraufschläge von 40 Prozent nach der jeweiligen Auflage geben. Außerdem sollen Journalisten 55 Prozent der Erlöse für Nutzungen in externen Datenbanken wie zum Beispiel GBI-Genios erhalten.
Bei den Fotohonoraren erst einmal Stoppschild
Bisher nicht erfolgreich waren die Verhandlungen zu den Fotohonoraren. Eine Einigung konnte mit dem BDZV noch nicht erzielt werden. Zu gering ist das Angebot der Verlegerseite, das mit etwa 35 bis 60 Prozent des tarifvertraglichen Bildhonorars zu völlig unangemessenen Preisen geführt hätte. Um das Scheitern der Verhandlungen an diesem Punkt zu verhindern, wurde ein „Moratorium“ vereinbart, das bis Ende des Jahres 2010 dauern soll. Ab Anfang 2011 soll erneut, allerdings maximal neun Monate lang, verhandelt werden. Sollte es dann zu keiner Einigung kommen, müsste ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
Generelle Bedeutung der Verhandlungen
Durch das Urhebervertragsgesetz, das auch auf Initiative des DJV im Jahr 2002 eingeführt wurde, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Honorare und Vertragsbedingungen. Dieser Anspruch kann durch Einzelverfahren eingeklagt werden. Gleichzeitig ist die Möglichkeit vorgesehen, dass Verbände der Verwerter und der Urheber eine gemeinsame Vergütungsregelung vereinbaren können, mit der die Angemessenheit rechtssicher geklärt werden kann. Ohne eine solche klare gesetzliche Grundlage würde eine Vereinbarung im Übrigen gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht verstoßen.
Wenn die Vergütungsregelung in Kraft tritt, gelten ihre Grundsätze für alle hauptberuflichen freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen. Wer dazu gehört, wird ebenfalls in der Vergütungsordnung geregelt.
Im Bereich der Zeitschriften sind die Verhandlungen mit dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) dagegen noch nicht abgeschlossen. Eine ausführliche Darstellung der Regelung wird rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten am 1. Februar 2010 erfolgen. (Michael Hirschler) +++
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