Landesverband Hessen e.V. des Deutschen Journalisten-Verbandes

 

17 % aller Bilder in hessischen Zeitungen ohne Urheber
- heute DJV-Aktion "Fotografen haben Namen"


23.04.2010 WIESBADEN.   Der Landesverband Hessen des Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kann den hessischen Zeitungen – trotz einiger „Ausreißer“ – eine „gute Quote“ bei der Namensnennung von Bildurhebern bescheinigen. Bei der heutigen DJV-Aktion "Fotografen haben Namen" – die anlässlich des „Welttag des Buches und des Urheberrechts“ stattfand – wurden in Hessen insgesamt 14 Zeitungen (überwiegend Hauptausgaben) buchstäblich daraufhin „unter die Lupe“ genommen, ob Bilder mit korrekter Urhebernennung veröffentlicht werden. Aus einer entsprechenden Aktion vor einem Jahr war die Tageszeitung „Welt kompakt“ mit den meisten Fotografennennungen als Spitzenreiter aller deutschen Tageszeitungen hervorgegangen und vom DJV dafür ausgezeichnet worden.

Nach einer Übersicht des DJV Hessen wurden in den 14 Tageszeitungen am heutigen Freitag genau 1.221 Bilder veröffentlicht, wobei die Fotografen bei 207 fehlten. Das ist eine Quote von 17 Prozent. Negativer „Spitzenreiter“ dabei sind die „Hersfelder Zeitung“ mit einer Fehlt-Quote von 60 (!) Prozent (65 von 107), gefolgt von der „Frankfurter Neuen Presse“ mit über 32 Prozent (26 von 80) und der „Fuldaer Zeitung“ (38 von 116) sowie der „Wetzlarer Neuen Zeitung“ mit 25,7 Prozent (25 von 97). Mit einem absoluten „Bestwert“ glänzte dagegen die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ), die als Einzige alle 82 Bilder mit den Namen der Fotografen bzw. Agenturen kennzeichneten. Eine ganze Anzahl von Lokalzeitungen wiesen allerdings auch „relativ gute Werte“ auf, wobei die Fehlt-Quoten zwischen ein und zwölf Prozent lagen.

Die Pflicht zur Urhebernennung ergibt sich aus dem Paragraphen 13 des Urheberrechtsgesetzes. Demzufolge hat der Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk und kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung versehen werden muss und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Nach Meinung des hessischen DJV-Landesvorsitzenden Uli Heuser ist das heutige Ergebnis an Beweis, dass es noch in vielen Zeitungsredaktionen am Bewusstsein für eine Nennung fehle. "Für Fotojournalisten bedeutet die Namensnennung eine Anerkennung ihrer Arbeit. Folgeaufträge hängen nicht zuletzt von der Namensnennung ab." Die Pflicht zur Namensnennung gilt nach DJV-Meinung auch gegenüber Agenturfotografen. Die Angabe des Agentur-Kürzels sei aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes „nicht ausreichend“. Der DJV Hessen werde sich auch in Zukunft um die Belange der Fotojournalisten kümmern, sagte Heuser. (ma/wo) +++