Landesverband Hessen e.V. des Deutschen Journalisten-Verbandes

 
 

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Der neue Presseausweis für 2012

Allgemeines

Seit 2006 gibt es den neuen Presseausweis. Dieser wird jährlich im Scheckkartenformat ausgestellt und muss daher auch jährlich neu beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Presseausweises benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Farbfoto. (Sollten Sie bereits den Presseausweis 2010 besitzen, können wir das Foto natürlich weiter verwenden).

Sie können das Foto

1. digital an die Mail-Adresse: presseausweis@djvhessen.de
Betreff: Bild PA 2011
Dateiname: Nachname, Vorname, PA 2011
Größe: 35 x 45 mm
Auflösung: 300 dpi
Format: jpg-Datei senden

oder

2. das Passbild
Größe: 35 x 45 mm
mit dem Antrag einreichen.


Der Versand der neuen Presseausweise beginnt im Dezember.

Auch Sie bitten wir, den Antrag vollständig auszufüllen. Damit ermöglichen sie uns, die Datei der Mitgliedsdaten auf einem aktuellen Stand zu halten. Nur wenn Sie sich sicher sind, dass sich Ihre persönlichen Daten nicht geändert haben, reichen uns Anträge mit Namen und Ihrer Unterschrift!

Das Antragsformular ist beigefügt. Es kann aber auch als pdf-Dokument von unserer Homepage (www.djvhessen.de) heruntergeladen werden. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen.

Für Sie ist der Presseausweis nach wie vor kostenlos. Für das jährliche Autopresseschild wird ein Unkostenbeitrag von € 5,00 erhoben. Die Gebühr soll per Lastschrifteneinzug entrichtet werden.


Voraussetzungen für die Ausstellung des Presseausweises

Seit jeher achten wir bei der Ausstellung oder Verlängerung der Presseausweise darauf, dass eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Bei den meisten Kolleginnen und Kollegen ist die Berechtigung unproblematisch. Die Tätigkeit derjenigen ist uns entweder bekannt oder uns liegen eindeutige Nachweise vor.

Demzufolge erhalten unsere Mitglieder den Presseausweis, nachdem sie den Antrag gestellt haben, ohne den Nachweis zu führen. Anderenfalls werden sie von uns informiert.


Sofern der Nachweis zu führen ist gelten folgende Voraussetzungen:

Es ist eindeutig und zweifelsfrei nachzuweisen, dass eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit ausgeübt wird. Davon können wir keine Ausnahme machen. Entsprechendes Material muss vorgelegt werden. Es muss aktuell sein, nicht älter als sechs Monate.

Hauptberuflich bedeutet, dass die Einkünfte aus der journalistischen Tätigkeit an und für sich ausreichend sein müssen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die journalistische Tätigkeit muss den täglichen Arbeitsablauf prägen. Werden neben der journalistischen Tätigkeit andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt, die nicht dem journalistischen Bereich zuzuordnen sind, ist darzulegen, dass die Einkünfte aus journalistischer Tätigkeit den weitaus überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte ausmachen.

Vielfach handelt es sich bei der journalistischen Tätigkeit um eine solche an einem Periodikum im Sinne der Landespressegesetze, um Tätigkeiten an journalistischen Beiträgen, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder von privatrechtlich organisierten ausgestrahlt werden sowie um Tätigkeiten an journalistischen Beiträgen im Sinne des sog. Mediendienste-Staatsvertrag (Internetzeitungen etc.).

Die schlüssige Darlegung der Ausübung einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ist eine Bringschuld. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen diese Arbeit des Nachweises nicht abnehmen können.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.presseausweis.org





Internationaler Presseausweis

Kolleginnen und Kollegen, die viel im Ausland unterwegs sind, benötigen für ihre Arbeit oft den internationalen Presseausweis, der in allen Ländern auch als offizielle Grundlage für Akkreditierungen gilt. Dieses Dokument stellt der DJV Landesverband Hessen e.V.  im Namen der weltweiten Dachorganisation International Federation of Journalists (IFJ - www.ifj.org ) nur an DJV Hessen-Mitglieder aus.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsgebühr für den internationalen Presseausweis beträgt € 35,70, der Ausweis ist für zwei Jahre gültig. Für weitere Informationen über die IFJ klicken sie bitte auf den Link.
Mit einem Klick auf den Link können Sie den Antrag herunterladen. Es handelt sich um eine rtf-Datei (Rich Text Format). Am besten speichern Sie die Datei oder drucken Sie gleich aus. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte zusammen mit einem aktuellen Passfoto und der Bearbeitungsgebühr an die Geschäftsstelle

des DJV Landesverband Hessen e.V. (Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden).

Presseausweis beantragen: Internationalen Presseausweisantrag herunterladen

(Word-Datei - 21KB)



 

 
     
 

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