Landesverband Hessen e.V. des Deutschen Journalisten-Verbandes

 
 

Landesverband Fachgruppen Ortsverbände Service Termine Links                     [ Kontakt ]  [ Impressum ]

 
   
     
 

Adressenänderung  I  Mitglied werden  I  Presseausweise

 
     
 

 

[ Service ]

 

Hier finden Sie alle wichtigen Downloads auf einen Blick:

 

Unter dieser Rubrik können Sie alle für Sie wichtigen Downloads abrufen. Im oben stehenden Untermenü werden Angaben zur Mitgliedschaft gemacht, und die häufig gestellte Frage "Was muss ich machen, dass ich aufgenommen werde" geklärt.

 


Presseausweis 2010 beantragen:
Presseausweisantrag 2010 für Mitglieder herunterladen

(PDF - 143KB)

Presseausweisantrag 2010 für Nicht-Mitglieder herunterladen

(PDF - 150KB)


Internationalen Presseausweisantrag herunterladen

(Word-Datei - 21KB)



Mitglied werden:

Mitgliedsantrag herunterladen

(Word-Datei - 42KB)

Einzugsermächtigung herunterladen

(Word-Datei - 21KB)


 

Reisekostenabrechnung:

Reisekostenantrag herunterladen

(PDF - 70KB)



[ Mitglied werden ]

 

Wer kann Mitglied werden ?

Wer hauptberuflich als Journalist tätig ist, kann Mitglied im DJV Landesverband Hessen e.V. werden. Egal ob freier Mitarbeiter, Fotograf, Pressesprecher, Redakteur oder Volontär bei Zeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Radio oder Fernsehen - aufgenommen wird, wer hauptberuflich  journalistisch arbeitet oder ein einschlägiges Fach studiert. In der Satzung heißt es dazu: (§ 3, Mitgliedschaft): "Ordentliches Mitglied des Verbandes kann jeder werden, der hauptberuflich als Journalist tätig ist. Voraussetzung für die Anerkennung als hauptberuflicher Journalist ist, dass der Bewerber seinen Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Tätigkeit bestreitet. Als Journalisten gelten Redakteure und Volontäre von Zeitungen und Zeitschriften, Hörfunk- und Fernsehanstalten, Nachrichtenagenturen, Bildjournalisten, Pressezeichner sowie freie Mitarbeiter der genannten Institutionen. Als hauptberuflich tätige Journalisten gelten auch Mitarbeiter von Pressestellen der Behörden, Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaftsunternehmen sowie Redakteure von Anzeigenblättern, Werk-, Haus- und Kundenzeitschriften. Voraussetzung ist hierfür, dass ihre Tätigkeit vorwiegend journalistischer Art ist und Produktwerbung nicht einschließt. Die Mitglieder des DJV Landesverband Hessen e.V. sind gleichzeitig Mitglieder des DJV.

Mitgliedsbeiträge

monatlicher Regelbeitrag: € 23,00

(Bruttoeinkommen von mehr als € 3800,00 monatlich zusätzlich € 2,50 für den DJV Hessen-Sozialfonds € 25,50)

Ausbildung (Volontariat): € 11,75
Studenten: € 11,00

Ruhestand: € 14,50
Aufnahmegebühr: € 15,00 (€ 10,00 Volontäre/Studenten)

Das Aufnahmeverfahren

Sie können sich bei der Geschäftsstelle des DJV Landesverband Hessen e.V. direkt oder bei einem der Ortsverbände für eine Mitgliedschaft anmelden. Sobald Sie Ihre Anträge eingesandt haben, prüft die Geschäftsstelle Ihre Unterlagen. Der Geschäftsführende Vorstand des DJV Landesverband Hessen e.V. entscheidet dann über die Aufnahme. Dieses Verfahren kann  einige Wochen in Anspruch nehmen.

Download

Hier können Sie den Antrag für die Mitgliedschaft als Word-Datei herunterladen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte zusammen mit dem Presseausweisantrag und einem Passfoto, sowie den Nachweisen an die Geschäftsstelle des DJV Landesverband Hessen e.V. (Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden)

Mitglied werden:

Mitgliedsantrag herunterladen

(Word-Datei - 42KB)

Einzugsermächtigung herunterladen

(Word-Datei - 21KB)

 



[ Presseausweise ]

 




Der neue Presseausweis für 2010

Allgemeines

Seit Januar 2006 gibt es den Presseausweis im Scheckkartenformat. Der Ausweis muss jährlich beantragt werden.

Das Presseausweisformular finden Sie auf der Internetseite des DJV Hessen unter www.djvhessen.de, dort unter Service. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen. Danach drucken Sie es aus, unterschreiben es und senden es per Post oder Fax an unsere Geschäftsstelle.

Für die Ausstellung des Presseausweises benötigen wir von jedem Antragsteller, ob Mitglied oder Nichtmitglied, ein aktuelles Farbfoto, das mit dem Antrag verbunden werden sollte. Sie können das Foto auch in digitaler Form an presseausweis@djvhessen.de schicken. Falls Sie bereits für 2009 ein Foto eingereicht haben, kann dieses für den Ausweis 2010 wieder verwendet werden.

Der Versand der neuen Presseausweise beginnt im Dezember, vorausgesetzt der Antrag ist vollständig ausgefüllt, die Nachweise reichen aus – und bei Nichtmitgliedern ist die Bearbeitungsgebühr überwiesen.


Mitglieder des DJV Hessen


Auch unsere Mitglieder bitten wir, den Antrag auszufüllen. Damit ermöglichen sie uns, die Datei der Mitgliedsdaten auf einem aktuellen Stand zu halten. Das Antragsformular wird ihnen zugeschickt, kann aber auch als pdf-Dokument unter www.djvhessen.de heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Für Mitglieder ist der Presseausweis nach wie vor kostenlos. Für das Autopresseschild wird ein Unkostenbeitrag von € 5,00 erhoben.


Nichtmitglieder


Für Nichtmitglieder ist der Presseausweis gebührenpflichtig. Sie müssen den Antrag ausfüllen.

Presseausweisgebühr jährlich € 89,25 inkl. 19% MwSt
Gebühr bei Verlust/Neuausstellung jeweils € 27,95 inkl. 19% MwSt
PKW-Schild Presse jährlich € 5,95 inkl. 19% MwSt
Gebühr bei Zweitausstellung jeweils € 5,95 inkl. 19% MwSt

Die Gebühr unter dem Stichwort Presseausweis und der Angabe Ihres Namens auf folgendes Konto zu überweisen: Naussauische Sparkasse Konto-Nr.: 133 111 131, BLZ 510 500 15.


Voraussetzungen für die Ausstellung des Presseausweises

Seit jeher achten wir bei der Ausstellung oder Verlängerung der Presseausweise darauf, dass eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Das gilt gleichermaßen für Mitglieder und Nichtmitglieder. Bei den meisten Kolleginnen und Kollegen, größtenteils Mitglieder, ist die Ausstellung unproblematisch. Deren Tätigkeit ist uns entweder bekannt oder uns liegen eindeutige Nachweise vor.

Demzufolge erhalten die meisten Mitglieder den Presseausweis, nachdem sie den Antrag gestellt haben und ohne den Nachweis ihrer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit zu führen. Anderenfalls werden die Betroffenen von uns informiert.

Für den Nachweis gelten folgende Voraussetzungen:

Es ist eindeutig darzulegen, dass eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit ausgeübt wird. Hierfür soll aussagekräftiges Material eingereicht werden. Es muss aktuell sein, nicht älter als sechs Monate.

Hauptberuflich bedeutet, dass die Einkünfte aus der journalistischen Tätigkeit an und für sich ausreichend sein müssen, um mit ihnen den Lebensunterhalt zu bestreiten. Zudem muss die journalistische Tätigkeit den täglichen Arbeitsablauf prägen.

Werden neben der journalistischen Tätigkeit andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt, die nicht dem journalistischen Bereich zuzuordnen sind, ist darzulegen, dass die Einkünfte aus journalistischer Tätigkeit den weitaus überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte ausmachen.

Vielfach handelt es sich bei der journalistischen Tätigkeit um eine solche an einem Periodikum im Sinne der Landespressegesetze, um Tätigkeiten an journalistischen Beiträgen, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder von privatrechtlich organisierten ausgestrahlt werden sowie um Tätigkeiten an journalistischen Beiträgen im Sinne des sog. Mediendienstestaatsvertrag (Internetzeitungen etc.).

Die schlüssige Darlegung der Ausübung der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ist eine Bringschuld. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen die Arbeit dieses Nachweises nicht abnehmen können.

Weitere Informationen unter www.presseausweis.org






Internationaler Presseausweis

Kolleginnen und Kollegen, die viel im Ausland unterwegs sind, benötigen für ihre Arbeit oft den internationalen Presseausweis, der in allen Ländern auch als offizielle Grundlage für Akkreditierungen gilt. Dieses Dokument stellt der DJV Landesverband Hessen e.V.  im Namen der weltweiten Dachorganisation International Federation of Journalists (IFJ - www.ifj.org ) nur an DJV Hessen-Mitglieder aus.

 

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsgebühr für den internationalen Presseausweis beträgt € 35,70, der Ausweis ist für zwei Jahre gültig. Für weitere Informationen über die IFJ klicken sie bitte auf den Link.


Mit einem Klick auf den Link können Sie den Antrag herunterladen. Es handelt sich um eine rtf-Datei (Rich Text Format). Am besten speichern Sie die Datei oder drucken Sie gleich aus. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte zusammen mit einem aktuellen Passfoto und der Bearbeitungsgebühr an die Geschäftsstelle

des DJV Landesverband Hessen e.V. (Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden).

Presseausweis beantragen:

Internationalen Presseausweisantrag herunterladen

(Word-Datei - 21KB)



 

 


 

[ Adressänderung ]

 

Ihre Anschrift hat sich geändert?

Bitte schicken Sie eine eMail an info@djvhessen.de mit folgendem Inhalt:

 

Bisherige Adresse:

  • Nachname

  • Vorname

  • Mitgliedsnummer

  • Straße / Nr.

  • PLZ / Wohnort

 

Neue Adresse:

  • Gültig ab

  • Nachname

  • Vorname

  • Straße / Nr.

  • PLZ / Wohnort

  • Telefon

  • Fax

  • eMail

  • Arbeitgeber

  • Beschäftigt als

  • sonstige Bemerkungen

 


 

Wenn Sie darüber hinaus noch offen stehende Fragen haben sollten, können Sie sich gerne jeder Zeit bei uns melden.

 

DJV Landesverband Hessen e.V.

Rheinbahnstraße 3

65185 Wiesbaden

 

eMail: info@djvhessen.de

Tel. (0611) 3419124

Fax (0611) 3419130

 

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 16.30 Uhr

Freitag von 9 bis 15 Uhr

 

 
 
     
 

© Copyright 2009 - DJV Landesverband Hessen e.V. - Medienkontor Fulda                                                                                                      [ Kontakt ]  [ Impressum ]