Landesverband Hessen e.V. des Deutschen Journalisten-Verbandes

 
 

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[ Service ]

 

Hier finden Sie alle wichtigen Downloads auf einen Blick:

 

Unter dieser Rubrik können Sie alle für Sie wichtigen Downloads abrufen. Im oben stehenden Untermenü werden Angaben zur Mitgliedschaft gemacht, und die häufig gestellte Frage "Was muss ich machen, dass ich aufgenommen werde" geklärt.



Presseausweis 2012 beantragen:
Presseausweisantrag 2012 für Mitglieder herunterladen

(PDF - 143KB)

Presseausweisantrag 2012 für Nicht-Mitglieder herunterladen

(PDF - 150KB)


Internationalen Presseausweisantrag herunterladen

(Word-Datei - 21KB)



Mitglied werden:

Mitgliedsantrag herunterladen

(Word-Datei - 42KB)

Einzugsermächtigung herunterladen

(Word-Datei - 21KB)



Reisekosten:
Reisekosten-Abrechnung DJV Hessen
(Word-Datei - 30KB)
Reisekosten-Abrechnung Seminare DJV Hessen
(Word-Datei - 30KB)



 

[ Mitglied werden ]

 

Wer kann Mitglied werden ?

Wer hauptberuflich als Journalist tätig ist, kann Mitglied im DJV Landesverband Hessen e.V. werden. Egal ob freier Mitarbeiter, Fotograf, Pressesprecher, Redakteur oder Volontär bei Zeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Radio oder Fernsehen - aufgenommen wird, wer hauptberuflich  journalistisch arbeitet oder ein einschlägiges Fach studiert. In der Satzung heißt es dazu: (§ 3, Mitgliedschaft): "Ordentliches Mitglied des Verbandes kann jeder werden, der hauptberuflich als Journalist tätig ist. Voraussetzung für die Anerkennung als hauptberuflicher Journalist ist, dass der Bewerber seinen Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Tätigkeit bestreitet. Als Journalisten gelten Redakteure und Volontäre von Zeitungen und Zeitschriften, Hörfunk- und Fernsehanstalten, Nachrichtenagenturen, Bildjournalisten, Pressezeichner sowie freie Mitarbeiter der genannten Institutionen. Als hauptberuflich tätige Journalisten gelten auch Mitarbeiter von Pressestellen der Behörden, Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaftsunternehmen sowie Redakteure von Anzeigenblättern, Werk-, Haus- und Kundenzeitschriften. Voraussetzung ist hierfür, dass ihre Tätigkeit vorwiegend journalistischer Art ist und Produktwerbung nicht einschließt. Die Mitglieder des DJV Landesverband Hessen e.V. sind gleichzeitig Mitglieder des DJV.


Mitgliedsbeiträge

monatlicher Regelbeitrag = 23,00 € pro Monat,
bei einem Bruttoeinkommen von mehr als 3.800,00 Euro monatlich - zusätzlich 2,50 Euro für den Sozialfonds = 25,50 € pro Monat
Ermäßigter Beitrag (in der Regel bei einem Bruttoeinkommen von weniger als 2.000,00 Euro monatlich - bitte beantragen) z. B.: Ruhestand, Elternzeit, Beschäftigungslosigkeit = 14,50 € pro Monat
Volontariat oder vergleichbare Ausbildung = 11,75 € pro Monat
Aufnahmegebühr: 15,00 Euro einmalig (für Volontäre oder vergleichbare Ausbildung 10,00 €)


Das Aufnahmeverfahren

Sie können sich bei der Geschäftsstelle des DJV Landesverband Hessen e.V. direkt oder bei einem der Ortsverbände für eine Mitgliedschaft anmelden. Sobald Sie Ihre Anträge eingesandt haben, prüft die Geschäftsstelle Ihre Unterlagen. Der Geschäftsführende Vorstand des DJV Landesverband Hessen e.V. entscheidet dann über die Aufnahme. Dieses Verfahren kann  einige Wochen in Anspruch nehmen.


Download

Hier können Sie den Antrag für die Mitgliedschaft als Word-Datei herunterladen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte zusammen mit dem Presseausweisantrag und einem Passfoto, sowie den Nachweisen an die Geschäftsstelle des DJV Landesverband Hessen e.V. (Rheinbahnstraße 3, 65185 Wiesbaden)


Mitglied werden:

Mitgliedsantrag herunterladen

(Word-Datei - 42KB)

Einzugsermächtigung herunterladen

(Word-Datei - 21KB)

 



[ Presseausweise ]

 




Der neue Presseausweis für 2012

Allgemeines

Seit 2006 gibt es den neuen Presseausweis. Dieser wird jährlich im Scheckkartenformat ausgestellt und muss daher auch jährlich neu beantragt werden.
Für die Ausstellung des neuen Presseausweises benötigen wir von Ihnen ein aktuelles Farbfoto. (Sollten Sie bereits den Presseausweis 2011 besitzen, können wir das Foto natürlich weiter verwenden).

Sie können das Foto

1. digital an die Mail-Adresse: presseausweis@djvhessen.de
Betreff: Bild PA 2011
Dateiname: Nachname, Vorname, PA 2011
Größe: 35 x 45 mm
Auflösung: 300 dpi
Format: jpg-Datei senden

oder

2. das Passbild
Größe: 35 x 45 mm
mit dem Antrag einreichen.


Der Versand der neuen Presseausweise beginnt im Dezember.

Auch Sie bitten wir, den Antrag vollständig auszufüllen. Damit ermöglichen sie uns, die Datei der Mitgliedsdaten auf einem aktuellen Stand zu halten. Nur wenn Sie sich sicher sind, dass sich Ihre persönlichen Daten nicht geändert haben, reichen uns Anträge mit Namen und Ihrer Unterschrift!

Das Antragsformular ist beigefügt. Es kann aber auch als pdf-Dokument von unserer Homepage (www.djvhessen.de) heruntergeladen werden. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen.

Für Sie ist der Presseausweis nach wie vor kostenlos.


Voraussetzungen für die Ausstellung des Presseausweises

Seit jeher achten wir bei der Ausstellung oder Verlängerung der Presseausweise darauf, dass eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Bei den meisten Kolleginnen und Kollegen ist die Berechtigung unproblematisch. Die Tätigkeit derjenigen ist uns entweder bekannt oder uns liegen eindeutige Nachweise vor.

Demzufolge erhalten unsere Mitglieder den Presseausweis, nachdem sie den Antrag gestellt haben, ohne den Nachweis zu führen. Anderenfalls werden sie von uns informiert.


Sofern der Nachweis zu führen ist gelten folgende Voraussetzungen:

Es ist eindeutig und zweifelsfrei nachzuweisen, dass eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit ausgeübt wird. Davon können wir keine Ausnahme machen. Entsprechendes Material muss vorgelegt werden. Es muss aktuell sein, nicht älter als sechs Monate.

Hauptberuflich bedeutet, dass die Einkünfte aus der journalistischen Tätigkeit an und für sich ausreichend sein müssen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die journalistische Tätigkeit muss den täglichen Arbeitsablauf prägen. Werden neben der journalistischen Tätigkeit andere berufliche Tätigkeiten ausgeübt, die nicht dem journalistischen Bereich zuzuordnen sind, ist darzulegen, dass die Einkünfte aus journalistischer Tätigkeit den weitaus überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte ausmachen.

Vielfach handelt es sich bei der journalistischen Tätigkeit um eine solche an einem Periodikum im Sinne der Landespressegesetze, um Tätigkeiten an journalistischen Beiträgen, die von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder von privatrechtlich organisierten ausgestrahlt werden sowie um Tätigkeiten an journalistischen Beiträgen im Sinne des sog. Mediendienste-Staatsvertrag (Internetzeitungen etc.).

Die schlüssige Darlegung der Ausübung einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ist eine Bringschuld. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen diese Arbeit des Nachweises nicht abnehmen können.

Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.presseausweis.org




 


 

[ Adressänderung ]

 

Ihre Anschrift hat sich geändert?

Bitte schicken Sie eine eMail an info@djvhessen.de mit folgendem Inhalt:

 

Bisherige Adresse:

  • Nachname

  • Vorname

  • Mitgliedsnummer

  • Straße / Nr.

  • PLZ / Wohnort

 

Neue Adresse:

  • Gültig ab

  • Nachname

  • Vorname

  • Straße / Nr.

  • PLZ / Wohnort

  • Telefon

  • Fax

  • eMail

  • Arbeitgeber

  • Beschäftigt als

  • sonstige Bemerkungen

 


 

Wenn Sie darüber hinaus noch offen stehende Fragen haben sollten, können Sie sich gerne jeder Zeit bei uns melden.

 

DJV Landesverband Hessen e.V.

Rheinbahnstraße 3

65185 Wiesbaden

 

eMail: info@djvhessen.de

Tel. (0611) 3419124

Fax (0611) 3419130

 

Geschäftszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9 bis 16.30 Uhr

Freitag von 9 bis 15 Uhr

 

 
 
     
 

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